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VerpackG


Das Verpackungsgesetz

(VerpackG)

Das Jahr 2022 hält einige Veränderungen hinsichtlich des Verpackungsgesetzes (VerpackG) für alle Beteiligten bereit. Insbesondere die Thematik für Transport- und gewerbliche Verkaufsverpackungen hat deutliche Veränderungen erlebt.

Das Verpackungsgesetz (VerpackG)

Verpackungsgesetz

Information zum Verpackungsgesetz - § 15 Absatz 1 VerpackG


Wir informieren Sie nachfolgend darüber, dass wir sämtliche restentleerte Transport-, Verkaufs- und Umverpackungen, die Bestandteil unserer Versendungen sind und nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurücknehmen und der Wiederverwendung oder Verwertung zuführen.
Zusätzlich informieren wir Sie darüber, dass Sie nicht verpflichtet sind, diese Verpackungen an uns zurückzugeben.
Machen Sie von der Rückgabemöglichkeit keinen Gebrauch, gehen wir davon aus, dass Sie die Verpackungen der Wiederverwendung oder Verwertung zuführen.

Unsere Registrierungsnummer: DE5168423288900

Für Fragen dazu steht Ihnen unsere Serviceabteilung gerne zur Verfügung.


Weitere Informationen vom Bundesministerium der Justiz zum VerpackG finden Sie hier.